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    RoHS (China) Policy

    Am 28. Februar 2006 veröffentlichte China ein neues Gesetz mit dem Titel "Verwaltung zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch elektronische Informationsprodukte" (ACPEIP). ACPEIP wird oft als China RoHS bezeichnet, da es in Bezug auf das Verbot von Stoffen Ähnlichkeiten mit der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe gibt.

    Im Gegensatz zur EU-RoHS betrifft China RoHS nur Produkte und Komponenten, die in der veröffentlichten Liste der elektronischen Informationsprodukte (EIP) aufgeführt sind.

    Keines unserer Produkte fällt derzeit direkt in den Geltungsbereich der China-RoHS-Gesetzgebung. Unsere Sensoren sind "out-of-scope".
    Falls weitere Informationen benötigt werden, stehen wir geren jederzeit mit Detailinformationen über die verwendeten Substanzen auf Anfrage zur Verfügung.

    Das ACPEIP regelt die Verbreitung elektronischer Informationsprodukte (EIP) auf dem chinesischen Markt, die Folgendes enthalten:

    • Blei (Pb)
    • Quecksilber (Hg)
    • Cadmium (Cd)
    • Hexavalent Chrom (Cr6+)
    • Polybrominated Biphenyl (PBBs)
    • Polybrominated Diphenyl Ether (PBDE)

    bis zu Schwellenwerten, die in Übereinstimmung mit dem Industriestandard SJ / T 11363-2006 definiert sind. Die maximal zulässigen Grenzwerte entsprechen grundsätzlich denen, die in der EU-RoHS-Kommissionsentscheidung (2005/618 / EG) veröffentlicht wurden. Die ACPEIP-Gesetzgebung enthält jedoch auch eine Reihe von Anforderungen, die über die RoHS-Richtlinie hinausgehen. So schreibt das chinesische Gesetz vor, dass den betroffenen Geräten, die in den EIP aufgeführt sind, besondere Etiketten und ergänzende Informationen beigefügt werden. Bis Ende 2007 / Anfang 2008 wird es Tests und Zertifizierungen für bestimmte EIP obligatorisch machen.

    Alle EIP, die in China hergestellt oder importiert werden, fallen unter die Zuständigkeit des ACPEIP. Die Anforderungen an die Kennzeichnung und die zusätzlichen Informationen betreffen jede EIP. Auf der anderen Seite betreffen die Verbote für bestimmte Stoffe und die Notwendigkeit der Zertifizierung vor der Vermarktung nur solche EIP, die in einem speziellen Hauptproduktkatalog definiert werden. Die endgültigen Regeln und Standards für die Erstellung dieses Katalogs und die Implementierung der Zertifizierung wurden noch nicht veröffentlicht.

    Zeitrahmen: 1. März 2007: Deckt Kennzeichnung und Zusatzinformationen ab: Betrifft, mit Ausnahmen, jedes Produkt, das als EIP definiert ist.
    Wichtiger Hinweis: EIPs, die für die weitere Verarbeitung vorgesehen sind, müssen nicht gekennzeichnet werden. Die relevanten Informationen müssen vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, feste Termine für das Stoffverbot sind jedoch noch nicht festgelegt.

    Wir erkennen jedoch an, dass einige unserer Sensoren von unseren Kunden als Teile in ihren Systemen verwendet werden, in denen diese Systeme konform sein müssen. Um dieser Kundengruppe den besten Service zu bieten, führen wir ein umfangreiches Programm durch, um die meisten unserer Sensoren auf Compliance umzustellen.

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